FAQ - häufig gestellte Fragen zum...
Vorbereitungsdienst WHR am Seminar Weingarten
1. Wann beginnt der Vorbereitungsdienst?
2. Kann ich mir eine Schule suchen?
3. Kann mich der Schulleiter meiner "Wunschschule"
anfordern?
4. Muss ich mich einem Kolloquium stellen, da mein 1.Staatsexamen
schon einige Jahre zurückliegt?
5. Wo muss ich mich zum Vorbereitungsdienst anmelden und welche
Unterlagen brauche ich?
6. Werden alle Fächer in Weingarten ausgebildet?
7. Bin ich im Vorbereitungsdienst Beamtin/Beamter?
8. Gibt es eine Altersgrenze, bis zu der ich verbeamtet werden
kann?
9. Kann der VD auch im Angestelltenstatus absolviert werden?
10. Wie sieht die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile aus?
11. Wie wird die Leistungszahl berechnet?
12. Kann man seinen Antrag auf den Vorbereitungsdienst zurückziehen,
sollte man im Dezember einem zu weit entlegenen Seminarort zugewiesen werden?
Zu 1.
Der VD beginnt jedes Jahr zum 01. Februar. Er dauert 3 Unterrichtshalbjahre.
Zu 2.
Es ist nicht verboten, mit Schulleitungen Kontakt aufzunehmen, allerdings sollten Sie bedenken, dass dies für die Rektorinnen und
Rektoren in der Regel eine Zusatzbelastung darstellt.
All denjenigen, die unserem Seminar zugewiesen werden, werden wir Anfang Dezember einen Rückmeldebogen zumailen, auf dem Sie uns
Angaben zu Ihrer/Ihren Wunschschule/n ebenso machen können wie zu Ihren Studienfächern bzw. zur Schulstufe, in denen Sie dieses
Fach unterrichten möchten (Biologie: entweder in MNT in der HS/WRS oder in MeNuK in der Grundschule).
Es muss aber darauf hinweisen werden, dass die Zuweisung letztlich nach strengen Kriterien und unter Beteiligung des
Schulamts erfolgt. Zuerst müssen die LehreranwärterInnen mit hohen Sozialpunkten zugewiesen werden. So kann es sein, dass
Ihre "Wunschschule" dann leider bereits besetzt ist.
Sie können dem Seminar u. U. auch Mitteilung geben, falls es eher ungünstig wäre, wenn Sie einer bestimmten Schule
zugewiesen würden. Gründe könnten sein:
Schule liegt direkt neben meiner Haustür, Ausbildungslehrer/Rektor wäre mein früherer Klassenlehrer (das gibt's!),
persönliche Gründe ...
Zu 3.
Auch die Schulleiter haben die Möglichkeit, auf direktem Weg dem Seminar gegenüber zu signalisieren, ob ein Bewerber/eine
Bewerberin in die Schule "passen" (Ausbildungsmöglichkeiten, Mangelfächer, ...) würde. Allerdings können Schulleiter
auch mehrere Personen benennen. Die Zuweisung erfolgt letztlich jedoch unter Berücksichtigung aller Kriterien (s.o.).
Zu 4.
In Paragraph 2 der GHPO II (siehe Homepage des Seminars www.gwhrs.seminar-weingarten.de ) ist dazu ausgeführt:
(3) Wurde die in Absatz 1 Nr. 3 genannte Erste Staatsprüfung ganz oder teilweise mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin
abgelegt, so kann das örtlich zuständige Regierungspräsidium in einem Kolloquium überprüfen lassen, ob die
Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst noch vorhanden sind. Auf die Überprüfung kann
verzichtet werden, wenn der weiteren Ausbildung förderliche Tätigkeiten oder entsprechende Aus- oder Weiterbildung nachgewiesen
werden. In Fächern mit fachpraktischer Prüfung kann die Überprüfung durch einen fachpraktischen Teil ergänzt
werden.
(4) Das Regierungspräsidium bestimmt für die Überprüfung ein Seminar, das eine Kommission bildet. Sie besteht aus
einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem und aus einem Fachvertreter des Seminars. Der Vorsitzende ist gleichzeitig
Fachprüfer, wenn mehr als ein Fach geprüft wird. Die Überprüfung dauert pro Fach etwa 30 Minuten und enthält
fachbezogen didaktische und erziehungswissenschaftliche Elemente. Die Dauer eines fachpraktischen Teils wird durch das Seminar
festgelegt.
(5) Die Leistungen werden unmittelbar nach der Überprüfung beurteilt und mit »bestanden« oder »nicht
bestanden« bewertet. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Er eröffnet dem Bewerber unmittelbar nach der
Überprüfung das Ergebnis, falls gewünscht auch die tragenden Gründe der Bewertung, und unterrichtet unverzüglich
das Regierungspräsidium. Die Überprüfung kann einmal binnen Jahresfrist wiederholt werden. § 16 gilt entsprechend.
Die Anmeldung zum VD erfolgt online über das Portal des KM. Beginn der Anmeldefrist ist i.d.R. der 01.05., Ende ist i.d.R. der
01.09. eines Jahres.
Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte mit Frau Di Caro vom Regierungspräsidium Tübingen Kontakt auf. Am besten
setzen Sie sich telefonisch mit ihr in Verbindung (Mo-Do, vormittags: 07071 - 200 2097). Benötigte Unterlagen: GD 1-Formular,
polizeiliches Führungszeugnis (bitte nicht vor September beantragen, darf nicht älter als 3 Monate sein), amtsärztliches
Zeugnis (nicht älter als 6 Monate).
Zu 6.
Das Ministerium ist bemüht, "kleine" Fächer an Ausbildungsstandorten zusammenzufassen, damit nicht an allen Seminaren teilweise
sehr kleine Gruppen gebildet werden müssen. So kann mit begrenzten Ressourcen verantwortlich umgegangen werden. Es ist nicht
möglich, bereits jetzt zu sagen, an welchem Standort welches "kleine" Fach ausgebildet wird. Zurzeit bilden wir in Weingarten
alle Fächer/Fächerverbünde aus, auch Ethik.
Zu 7.
Sie werden als Beamtin/Beamter auf Widerruf verbeamtet und zur Lehreranwärterin/zum Lehreranwärter ernannt, wenn die Bedingungen
(s.u.) erfüllt sind.
Zu 8.
Max. 45 Jahre bei Einstellung (also nach dem Vorbereitungsdienst).
Zu 9.
WHRPO II, § 2 (2) Wer nicht über die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die
Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben,
verfügt, kann zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind.
Gesamtnote
(1) Die Einzelleistungen werden wie folgt gewichtet:
1. die Schulleiterbeurteilung (§ 13 Absatz 5 und 6) fünffach,
2. die Schulrechtsprüfung (§ 18) einfach,
3. die Hausarbeit (§ 19) dreifach,
4. das pädagogische Kolloquium (§ 20) dreifach,
5. die Beurteilungen der Unterrichtspraxis (§ 21) jeweils fünffach,
6. die fachdidaktischen Kolloquien (§
22) jeweils dreifach.
Zu 11.
Die Leistungszahl wird seit dem Prüfungsjahrgang 2004/05 (d.h. Abschluss des Vorbereitungsdienstes
im Schuljahr 2004/05) ausschließlich aus der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der
Ersten und des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Zweiten Lehramtsprüfung
gebildet (s. a. Ziff. 1.2.1 der Verwaltungsvorschrift über die Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern vom
18.11.2004).
Zu 12.
Der Vorbereitungsdienst muss nicht angetreten werden. Wer allerdings absagt, sollte dies aus Gründen der Fairness umgehend
(schriftlich, und zwar zunächst per Mail und dann auch noch einmal per Post mit Originalunterschrift) nach Erhalt des
Zuweisungsschreibens tun. So eröffnet ein Rücktritt neue Spielräume bei der Zuweisung von Anwärtern an die Schulen.
Schulen brauchen sich dann auch nicht auf einen Anwärter einzustellen, der dann doch nicht kommt. Der Vorbereitungsdienst kann nach
derzeitigem Stand auch im Folgejahr oder in einem der Folgejahre angetreten werden; es dürfen aber keine 4 Jahre zwischen I.
Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst liegen, sonst muss ein Kolloquium durchgeführt werden (vgl. WHRPOII §2 Abs. 3).
Ein Tausch von Seminarplätzen unter zukünftigen Lehreranwärtern ist prinzipiell nicht möglich. In sehr gut zu
begründenden Fällen kann bei der Zuweisungskommission (Antrag über das Seminar, dem man zugewiesen wurde) ein Antrag auf
Umsetzung an ein anderes Seminar gestellt werden. Es wird empfohlen, diesen Antrag binnen 2 Wochen zu stellen und entsprechende
Unterlagen/Belege/…. beizufügen. Diesen Anträgen konnte in den vergangenen Jahren aus leicht nachzuvollziehenden
Gründen aber wirklich nur in Einzelfällen entsprochen werden. Wer einen solchen Antrag stellt, muss damit rechnen, dass ihm/ihr
bis zur Entscheidung über den Antrag (das kann bis Mitte Januar dauern) keine Schule zugewiesen wird. Dann wird die Zeit für
Wohnungssuche etc. u.U. sehr knapp und die "beliebten" Schulen sind i.d.R. dann schon mit LAs besetzt.