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Frequently Asked Questions

FAQ - häufig gestellte Fragen zum...
Vorbereitungsdienst WHR am Seminar Weingarten


1.    Wann beginnt der Vorbereitungsdienst?
2.    Kann ich mir eine Schule suchen?
3.    Kann mich der Schulleiter meiner "Wunschschule" anfordern?
4.    Muss ich mich einem Kolloquium stellen, da mein 1.Staatsexamen schon einige Jahre zurückliegt?
5.    Wo muss ich mich zum Vorbereitungsdienst anmelden und welche Unterlagen brauche ich?
6.    Werden alle Fächer in Weingarten ausgebildet?
7.    Bin ich im Vorbereitungsdienst Beamtin/Beamter?
8.    Gibt es eine Altersgrenze, bis zu der ich verbeamtet werden kann?
9.    Kann der VD auch im Angestelltenstatus absolviert werden?
10.  Wie sieht die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile aus?
11.  Wie wird die Leistungszahl berechnet?
12.  Kann man seinen Antrag auf den Vorbereitungsdienst zurückziehen, sollte man im Dezember einem zu weit entlegenen Seminarort zugewiesen werden?

 

Zu 1.
Der VD beginnt jedes Jahr zum 01. Februar. Er dauert 3 Unterrichtshalbjahre.

Zu 2.
Es ist nicht verboten, mit Schulleitungen Kontakt aufzunehmen, allerdings sollten Sie bedenken, dass dies für die Rektorinnen und Rektoren in der Regel eine Zusatzbelastung darstellt.
All denjenigen, die unserem Seminar zugewiesen werden, werden wir Anfang Dezember einen Rückmeldebogen zumailen, auf dem Sie uns Angaben zu Ihrer/Ihren Wunschschule/n ebenso machen können wie zu Ihren Studienfächern bzw. zur Schulstufe, in denen Sie dieses Fach unterrichten möchten (Biologie: entweder in MNT in der HS/WRS oder in MeNuK in der Grundschule).
Es muss aber darauf hinweisen werden, dass die Zuweisung letztlich nach strengen Kriterien und unter Beteiligung des Schulamts erfolgt. Zuerst müssen die LehreranwärterInnen mit hohen Sozialpunkten zugewiesen werden. So kann es sein, dass Ihre "Wunschschule" dann leider bereits besetzt ist.
Sie können dem Seminar u. U.  auch Mitteilung geben, falls es eher ungünstig wäre, wenn Sie einer bestimmten Schule zugewiesen würden. Gründe könnten sein:
Schule liegt direkt neben meiner Haustür, Ausbildungslehrer/Rektor wäre mein früherer Klassenlehrer (das gibt's!), persönliche Gründe ...

Zu 3.
Auch die Schulleiter haben die Möglichkeit, auf direktem Weg dem Seminar gegenüber zu signalisieren, ob ein Bewerber/eine Bewerberin in die Schule "passen" (Ausbildungsmöglichkeiten, Mangelfächer, ...) würde. Allerdings können Schulleiter auch mehrere Personen benennen. Die Zuweisung erfolgt letztlich jedoch unter Berücksichtigung aller Kriterien (s.o.).

Zu 4.
In Paragraph 2 der GHPO II (siehe Homepage des Seminars www.gwhrs.seminar-weingarten.de ) ist dazu ausgeführt:
(3) Wurde die in Absatz 1 Nr. 3 genannte Erste Staatsprüfung ganz oder teilweise mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin abgelegt, so kann das örtlich zuständige Regierungspräsidium in einem Kolloquium überprüfen lassen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst noch vorhanden sind. Auf die Überprüfung kann verzichtet werden, wenn der weiteren Ausbildung förderliche Tätigkeiten oder entsprechende Aus- oder Weiterbildung nachgewiesen werden. In Fächern mit fachpraktischer Prüfung kann die Überprüfung durch einen fachpraktischen Teil ergänzt werden.
(4) Das Regierungspräsidium bestimmt für die Überprüfung ein Seminar, das eine Kommission bildet. Sie besteht aus einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem und aus einem Fachvertreter des Seminars. Der Vorsitzende ist gleichzeitig Fachprüfer, wenn mehr als ein Fach geprüft wird. Die Überprüfung dauert pro Fach etwa 30 Minuten und enthält fachbezogen didaktische und erziehungswissenschaftliche Elemente. Die Dauer eines fachpraktischen Teils wird durch das Seminar festgelegt.
(5) Die Leistungen werden unmittelbar nach der Überprüfung beurteilt und mit »bestanden« oder »nicht bestanden« bewertet. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Er eröffnet dem Bewerber unmittelbar nach der Überprüfung das Ergebnis, falls gewünscht auch die tragenden Gründe der Bewertung, und unterrichtet unverzüglich das Regierungspräsidium. Die Überprüfung kann einmal binnen Jahresfrist wiederholt werden. § 16 gilt entsprechend.


Zu 5.

Die Anmeldung zum VD erfolgt online über das Portal des KM. Beginn der Anmeldefrist ist i.d.R. der 01.05., Ende ist i.d.R. der 01.09. eines Jahres.
Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte mit Frau Di Caro vom Regierungspräsidium Tübingen Kontakt auf. Am besten setzen Sie sich telefonisch mit ihr in Verbindung (Mo-Do, vormittags: 07071 - 200 2097). Benötigte Unterlagen: GD 1-Formular, polizeiliches Führungszeugnis (bitte nicht vor September beantragen, darf nicht älter als 3 Monate sein), amtsärztliches Zeugnis (nicht älter als 6 Monate). 


Zu 6.
Das Ministerium ist bemüht, "kleine" Fächer an Ausbildungsstandorten zusammenzufassen, damit nicht an allen Seminaren teilweise sehr kleine Gruppen gebildet werden müssen. So kann mit begrenzten Ressourcen verantwortlich umgegangen werden. Es ist nicht möglich, bereits jetzt zu sagen, an welchem Standort welches "kleine" Fach  ausgebildet wird. Zurzeit bilden wir in Weingarten alle Fächer/Fächerverbünde aus, auch Ethik. 


Zu 7.
Sie werden als Beamtin/Beamter auf Widerruf verbeamtet und zur Lehreranwärterin/zum Lehreranwärter ernannt, wenn die Bedingungen (s.u.) erfüllt sind.

Zu 8.
Max. 45 Jahre bei Einstellung (also nach dem Vorbereitungsdienst).

Zu 9.
WHRPO II, § 2 (2) Wer nicht über die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben, verfügt, kann zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt sind.

Zu 10.
WHRPO II § 24

Gesamtnote

(1) Die Einzelleistungen werden wie folgt gewichtet:

1. die Schulleiterbeurteilung (§ 13 Absatz 5 und 6) fünffach,

2. die Schulrechtsprüfung (§ 18) einfach, 

3. die Hausarbeit (§ 19) dreifach,

4. das pädagogische Kolloquium (§ 20) dreifach,

5. die Beurteilungen der Unterrichtspraxis (§ 21) jeweils fünffach,

6. die fachdidaktischen Kolloquien (§ 22) jeweils dreifach.
 

Zu 11.
Die Leistungszahl wird seit dem Prüfungsjahrgang 2004/05 (d.h. Abschluss des Vorbereitungsdienstes im Schuljahr 2004/05) ausschließlich aus der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Ersten und des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Zweiten Lehramtsprüfung gebildet  (s. a. Ziff. 1.2.1 der Verwaltungsvorschrift über die Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern vom 18.11.2004).

Zu 12.
Der Vorbereitungsdienst muss nicht angetreten werden. Wer allerdings absagt, sollte dies aus Gründen der Fairness umgehend (schriftlich, und zwar zunächst per Mail und dann auch noch einmal per Post mit Originalunterschrift) nach Erhalt des Zuweisungsschreibens tun. So eröffnet ein Rücktritt neue Spielräume bei der Zuweisung von Anwärtern an die Schulen. Schulen brauchen sich dann auch nicht auf einen Anwärter einzustellen, der dann doch nicht kommt. Der Vorbereitungsdienst kann nach derzeitigem Stand auch im Folgejahr oder in einem der Folgejahre angetreten werden; es dürfen aber keine 4 Jahre zwischen I. Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst liegen, sonst muss ein Kolloquium durchgeführt werden (vgl. WHRPOII §2 Abs. 3).
Ein Tausch von Seminarplätzen unter zukünftigen Lehreranwärtern ist prinzipiell nicht möglich. In sehr gut zu begründenden Fällen kann bei der Zuweisungskommission (Antrag über das Seminar, dem man zugewiesen wurde) ein Antrag auf Umsetzung an ein anderes Seminar gestellt werden. Es wird empfohlen, diesen Antrag binnen 2 Wochen zu stellen und entsprechende Unterlagen/Belege/…. beizufügen. Diesen Anträgen konnte in den vergangenen Jahren aus leicht nachzuvollziehenden Gründen aber wirklich nur in Einzelfällen entsprochen werden. Wer einen solchen Antrag stellt, muss damit rechnen, dass ihm/ihr bis zur Entscheidung über den Antrag (das kann bis Mitte Januar dauern) keine Schule zugewiesen wird. Dann wird die Zeit für Wohnungssuche etc. u.U. sehr knapp und die "beliebten" Schulen sind i.d.R. dann schon mit LAs besetzt. 

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