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Schulkunde

Während des Vorbereitungsdienstes bildet die Schulleiterin/der Schulleiter die Lehramtsanwärterin/den Lehr-
amtsanwärter regelmäßig in Schulkunde aus.  
Bei der Terminierung der Schulkunde-Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass  die Schulrechtsprüfung 
(Sek I PO § 18) nach den Herbstferien stattfindet.

Nähere Informationen zur Ausbildung in Schulrecht und Schulkunde finden Sie

hier für die Grundschule

und

hier für die Sekundarstufe

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