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Fortbildungsveranstaltungen

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter während der Ausbildung nicht vorgesehen. Freistellungen für schulinterne Fortbildungsveranstaltungen können durch die Seminarleitung in Ausnahmefällen genehmigt werden. Siehe hierzu aus Freistellungen. Prinzipiell sind Seminarveranstaltungen Pflichtveranstaltungen und haben Vorrang.

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